2011-09-16 Presseinformation
FOC Sinsheim – Betreiberfamilie Layher macht Druck
Einzelhandel sieht sich in seinen Befürchtungen bestätigt – Ansiedlungsvorhaben nach derzeitiger Rechtslage unzulässig
Stuttgart: Wie nunmehr bekannt wurde, beabsichtigt der Investor Neuland GmbH & Co. KG, ein Unternehmen der Layher Gruppe (Betreiberfamilie Layher) auf dem ehemaligen Messegelände im baden-württembergischen Sinsheim bereits im Frühjahr 2014 ein FOC zu eröffnen. Noch im Monat September soll der zuständigen Behörde der Antrag auf Zielabweichung vorgelegt werden. Federführend ist das Regierungs-präsidium in Karlsruhe. Die Betreiber beabsichtigen, in einem ersten Schritt eine Verkaufsfläche von 10.000 qm zu etablieren und kündigen auch bereits den zweiten Schritt an, nämlich eine Vergrößerung um weitere 10.000 qm Verkaufsfläche.
Damit sieht sich der Verband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels Süd in Stuttgart (VMG Süd) in seinen Befürchtungen bestätigt: „Von einer sukzessiven Ausweitung des gewollten Fabrikverkaufsgeländes muss jetzt ausgegangen werden“, so Gerhard Berger, Geschäftsführer des VMG-Süd in Stuttgart, und „Wenn das Projekt einmal genehmigt ist, wird die Betreiberfamilie Layher auch die weiteren zur Verfügung stehenden 20.000 qm Verkaufsfläche nicht ungenutzt lassen“. Damit würde am Standort Sinsheim in unmittelbarer Nähe der Autobahn A6 und des Fußballstadions des TSG Hoffenheim in „spätestens 6 bis 8 Jahren ein Fabrikverkaufscentrum mit rd. 40.000 qm Verkaufsfläche etabliert sein“, so Berger weiter. Daher sei das Ansiedlungsvorhaben „schlichtweg abzulehnen“. Er geht davon aus, dass „von einer eindeutigen Orientierung auf Versorgungsbereiche und Einzugsgebiete des Einzelhandels auch benachbarter Orte auszugehen ist, insbesondere Bad Rappenau, Eppingen, Heilbronn, aber auch Mannheim und Heidelberg“. Das Potential der Nachbargemeinden soll hier „gezielt angezapft werden“, so der Verband.
Dass die Betreiberfamilie bzw. deren Investor gezielt versucht, positive Stimmung bezüglich des Vorhabens in den Medien zu verbreiten, hält Berger „in Anbetracht der ausschließlich vorhandenen Eigeninteressen und der zu befürchtenden Benach-teiligung des etablierten Einzelhandels in der Region als fast schon zynisch“ und weist darauf hin, dass der zu erwartende Antrag auf Zielabweichung nach der geltenden Rechtslage schlichtweg abweisungsreif wäre. „Weder der Landesentwicklungsplan noch der Regionalplan gestatten ein FOC an diesem Standort. Anlass für eine Ausnahmeregelung besteht nicht“, so Berger abschließend.
Ansprechpartner:
Gerhard Berger
VMG Süd
Tel. 0711-628096
Fax 0711-628079
info@vmg-sued.de
www.vmg-sued.de
