CORONA aktuell
Brandbrief an die Bundeskanzlerin,
Herrn Ministerpräsidenten Kretschmann
und Frau Wirtschaftsministerin
Dr. Hoffmeister-Kraut
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
angesichts der nach wie vor sehr angespannten Lage des Einzelhandels haben wir uns mit den in der Anlage beigefügten Brandbriefen sowohl an die Bundeskanzlerin als auch an den hiesigen Ministerpräsidenten sowie an die Wirtschaftsministerin gewandt.
Wie bereits mit unserer Sonderinformation vom 11. Dezember 2020 (damals schon Brandbriefe an das hiesige Staats- sowie Wirtschaftsministerium) dürfen wir auch jetzt anregend empfehlen, sich gleichermaßen unserem Appell anzuschließen und sich direkt an die Politik zu wenden. Gerne können Sie hierzu die Ausführungen in unserem neuerlichen Briefbrief unterstützend heranziehen und ggfs. auch mit Ihren eigenen Worten ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
Gerhard Berger
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Geschäftsführer
VERBAND DER MITTEL- UND GROSSBETRIEBE DES EINZELHANDELS SÜD E.V.
VMG Süd 70563 Stuttgart |
VMG Süd · Waldburgstr. 21 · 70563 Stuttgart
Frau Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
13. Januar 2021
be/mi
Weiterhin Alarmstufe Rot im Einzelhandel!
Finanzielle Hilfen bleiben aus, Ungleichbehandlung gegenüber der Gastronomie, Missachtung des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
obwohl sich der Einzelhandel bis heute nicht als signifikante CORONA-Infektionsquelle erwiesen hat, wird die drittgrößte Wirtschaftsbranche unserer Bundesrepublik und gleichermaßen der Träger des deutschen Binnenkonsums weiterhin einem harten Lockdown unterworfen, eine Verlängerung bis Ostern ist wohl nicht mehr auszuschließen.
Bei allem bemühten Verständnis angesichts der Infektionszahlen vermisst der Einzelhandel eine politische Entscheidungsfindung mit Augenmaß, insbesondere was die zwar politisch zugesagten, aber tatsächlich immer noch nicht abrufbaren Finanzhilfen anbetrifft. So lässt die „Überbrückungsbrücke III“ immer noch auf sich warten! Es könnte sogar März werden, dies steht nachhaltig zu befürchten, bis Einzelhändler, die vom Lockdown direkt betroffen sind, die erweiterte Überbrückungshilfe III erhalten können. Grund dafür sind offensichtlich Verzögerungen bei der Programmierung der notwendigen Softwarelösung. Dies war auch aus dem Wirtschaftsausschuss des Bundestages zu hören, wonach von einer Auszahlung genannter Überbrückungshilfen erst im März ausgegangen wird (siehe dazu auch Artikel im Handelsblatt vom 17.12.2020).
Dies ist für den Einzelhandel nicht mehr hinnehmbar, da schlichtweg nicht mehr verkraftbar! Es wäre bitter und enttschäuend zusehen zu müssen, wie ganze Lebenswerke zerstört werden.
Wir müssen Sie daher nachhaltig bitten, sich für eine rasche Konkretisierung für die Antragstellung zur Überbrückungshilfe III einzusetzen!
Zumal auch bei der Antragstellung der damit einhergehende und zeitintensive Verwaltungsaufwand berücksichtigt werden muss, z.B. Ermittlungsart der Fixkosten, welche Abschreibungen können bei der Bestimmung der ungedeckten Fixkosten berücksichtigt werden, Gewinn- und Verlustrechnung muss für den beihilfefähigen Zeitraum monatsgenau erfolgen etc. etc.
Was den Einzelhandel zusätzlich regelrecht wütend macht – in der derzeitigen, verzweifelten Lage ohne Aussicht auf mittelfristige Besserung durchaus verständlich - ist die Ungleichbehandlung im Vergleich zur Gastronomie. Die Gastronomen erhalten immerhin 75 % des entgangenen Umsatzes im Vergleich zu den Vorjahresmonaten, diese zusätzliche Entschädigung ist für den Einzelhandel bis heute nicht vorgesehen!
Es kann nicht angehen, dass sich die Gastronomie die Hände reibt und der Einzelhandel auf der Strecke bleibt!!
Zumal es sich hierbei auch um eine krasse Ungleichbehandlung handelt, Gastronomie sowie Handel sind unmittelbar vom Lockdown betroffen/heimgesucht, wieso dann also nicht die der Gastronomie zugesagte Umsatzentschädigung auch für die Einzelhändler?!
Auch insoweit darf ich nachhaltig darum bitten, auch für eine, im Übrigen auch verfassungsrechtlich garantierte Gleichbehandlung, Sorge zu tragen und auch dem Handel eine Entschädigung für die entgangenen Umsätze zuzusprechen.
Die politischen Entscheidungsträger können angesichts der auch hinlänglich bekannten wirtschaftlichen Situation – hier des Einzelhandels – nicht billigend in Kauf nehmen, was an dieser Stelle auch gar nicht unterstellt werden soll, dass tausende Einzelhandelsbetriebe in die Insolvenz getrieben werden und damit gleichermaßen tausende von Arbeitsplätzen verloren gehen und die Innenstädte der Verödung anheimfallen! Das steht allerdings zu befürchten, wenn die zugesagten Finanzhilfen weiterhin ausbleiben und der Einzelhandel keine Entschädigung für die entgangenen Umsatzverluste zugesprochen bekommt.
Für einen Austausch stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Besten Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Berger
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Geschäftsführer
VERBAND DER MITTEL- UND GROSSBETRIEBE DES EINZELHANDELS SÜD E.V.
VMG Süd 70563 Stuttgart |
VMG Süd · Waldburgstr. 21 · 70563 Stuttgart
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Frau Dr. Hoffmeister-Kraut MdL
Schloßplatz 4
70173 Stuttgart
13. Januar 2021
be/mi
Weiterhin Alarmstufe Rot im Einzelhandel!
Finanzielle Hilfen bleiben aus, Ungleichbehandlung gegenüber der Gastronomie, Missachtung des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes
Sehr geehrte Frau Dr. Hoffmeister-Kraut,
obwohl sich der Einzelhandel bis heute nicht als signifikante CORONA-Infektionsquelle erwiesen hat, wird die drittgrößte Wirtschaftsbranche unserer Bundesrepublik und gleichermaßen der Träger des deutschen Binnenkonsums weiterhin einem harten Lockdown unterworfen, eine Verlängerung bis Ostern ist nach den Worten unserer Bundeskanzlerin nicht mehr auszuschließen.
Bei allem bemühten Verständnis angesichts der Infektionszahlen vermisst der Einzelhandel eine politische Entscheidungsfindung mit Augenmaß, insbesondere was die zwar politisch zugesagten, aber tatsächlich immer noch nicht abrufbaren Finanzhilfen anbetrifft. So lässt die „Überbrückungsbrücke III“ immer noch auf sich warten! Es könnte sogar März werden, dies steht nachhaltig zu befürchten, bis Einzelhändler, die vom Lockdown direkt betroffen sind, die erweiterte Überbrückungshilfe III erhalten können. Grund dafür sind offensichtlich Verzögerungen bei der Programmierung der notwendigen Softwarelösung. Dies war auch aus dem Wirtschaftsausschuss des Bundestages zu hören, wonach von einer Auszahlung genannter Überbrückungshilfen erst im März ausgegangen wird (siehe dazu auch Artikel im Handelsblatt vom 17.12.2020).
Dies ist für den Einzelhandel nicht mehr hinnehmbar, da schlichtweg nicht mehr verkraftbar! Es wäre bitter und enttschäuend zusehen zu müssen, wie ganze Lebenswerke zerstört werden.
Wir müssen Sie daher nachhaltig bitten, sich für eine rasche Konkretisierung für die Antragstellung zur Überbrückungshilfe III einzusetzen und auf Bundesebene entsprechnd einzuwirken!
Zumal auch bei der Antragstellung der damit einhergehende und zeitintensive Verwaltungsaufwand berücksichtigt werden muss, z.B. Ermittlungsart der Fixkosten, welche Abschreibungen können bei der Bestimmung der ungedeckten Fixkosten berücksichtigt werden, Gewinn- und Verlustrechnung muss für den beihilfefähigen Zeitraum monatsgenau erfolgen etc. etc.
Was den Einzelhandel zusätzlich regelrecht wütend macht – in der derzeitigen, verzweifelten Lage ohne Aussicht auf mittelfristige Besserung durchaus verständlich - ist die Ungleichbehandlung im Vergleich zur Gastronomie. Die Gastronomen erhalten immerhin 75 % des entgangenen Umsatzes im Vergleich zu den Vorjahres-monaten, diese zusätzliche Entschädigung ist für den Einzelhandel bis heute nicht vorgesehen!
Es kann nicht angehen, dass sich die Gastronomie die Hände reibt und der Einzelhandel auf der Strecke bleibt!!
Zumal es sich hierbei auch um eine krasse Ungleichbehandlung handelt, Gastronomie sowie Handel sind unmittelbar vom Lockdown betroffen/heimgesucht, wieso dann also nicht die der Gastronomie zugesagte Umsatzentschädigung auch für die Einzelhändler?!
Auch insoweit darf ich nachhaltig darum bitten, auch für eine, im Übrigen auch verfassungsrechtlich garantierte Gleichbehandlung, Sorge zu tragen und auch dem Handel eine Entschädigung für die entgangenen Umsätze zuzusprechen.
Die politischen Entscheidungsträger können angesichts der auch hinlänglich bekannten wirtschaftlichen Situation – hier des Einzelhandels – nicht billigend in Kauf nehmen, was an dieser Stelle auch gar nicht unterstellt werden soll, dass tausende Einzelhandelsbetriebe in die Insolvenz getrieben werden und damit gleichermaßen tausende von Arbeitsplätzen verloren gehen und die Innenstädte der Verödung anheimfallen! Das steht allerdings zu befürchten, wenn die zugesagten Finanzhilfen weiterhin ausbleiben und der Einzelhandel keine Entschädigung für die entgangenen Umsatzverluste zugesprochen bekommt.
Für einen Austausch stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Besten Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Berger
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Geschäftsführer
VERBAND DER MITTEL- UND GROSSBETRIEBE DES EINZELHANDELS SÜD E.V.
|
VMG Süd 70563 Stuttgart |
VMG Süd · Waldburgstr. 21 · 70563 Stuttgart
Staatsministerium Baden-Württemberg
Herrn Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann
Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart
13. Januar 2021
be/mi
Weiterhin Alarmstufe Rot im Einzelhandel!
Finanzielle Hilfen bleiben aus, Ungleichbehandlung gegenüber der Gastronomie, Missachtung des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
obwohl sich der Einzelhandel bis heute nicht als signifikante CORONA-Infektionsquelle erwiesen hat, wird die drittgrößte Wirtschaftsbranche unserer Bundesrepublik und gleichermaßen der Träger des deutschen Binnenkonsums weiterhin einem harten Lockdown unterworfen, eine Verlängerung bis Ostern ist nach den Worten unserer Bundeskanzlerin nicht mehr auszuschließen.
Bei allem bemühten Verständnis angesichts der Infektionszahlen vermisst der Einzelhandel eine politische Entscheidungsfindung mit Augenmaß, insbesondere was die zwar politisch zugesagten, aber tatsächlich immer noch nicht abrufbaren Finanzhilfen anbetrifft. So lässt die „Überbrückungsbrücke III“ immer noch auf sich warten! Es könnte sogar März werden, dies steht nachhaltig zu befürchten, bis Einzelhändler, die vom Lockdown direkt betroffen sind, die erweiterte Überbrückungshilfe III erhalten können. Grund dafür sind offensichtlich Verzögerungen bei der Programmierung der notwendigen Softwarelösung. Dies war auch aus dem Wirtschaftsausschuss des Bundestages zu hören, wonach von einer Auszahlung genannter Überbrückungshilfen erst im März ausgegangen wird (siehe dazu auch Artikel im Handelsblatt vom 17.12.2020).
Dies ist für den Einzelhandel nicht mehr hinnehmbar, da schlichtweg nicht mehr verkraftbar! Es wäre bitter und enttschäuend zusehen zu müssen, wie ganze Lebenswerke zerstört werden.
Wir müssen Sie daher nachhaltig bitten, sich für eine rasche Konkretisierung für die Antragstellung zur Überbrückungshilfe III einzusetzen und auf Bundesebene entsprechnd einzuwirken!
Zumal auch bei der Antragstellung der damit einhergehende und zeitintensive Verwaltungsaufwand berücksichtigt werden muss, z.B. Ermittlungsart der Fixkosten, welche Abschreibungen können bei der Bestimmung der ungedeckten Fixkosten berücksichtigt werden, Gewinn- und Verlustrechnung muss für den beihilfefähigen Zeitraum monatsgenau erfolgen etc. etc.
Was den Einzelhandel zusätzlich regelrecht wütend macht – in der derzeitigen, verzweifelten Lage ohne Aussicht auf mittelfristige Besserung durchaus verständlich - ist die Ungleichbehandlung im Vergleich zur Gastronomie. Die Gastronomen erhalten immerhin
75 % des entgangenen Umsatzes im Vergleich zu den Vorjahresmonaten, diese zusätzliche Entschädigung ist für den Einzelhandel bis heute nicht vorgesehen!
Es kann nicht angehen, dass sich die Gastronomie die Hände reibt und der Einzelhandel auf der Strecke bleibt!!
Zumal es sich hierbei auch um eine krasse Ungleichbehandlung handelt, Gastronomie sowie Handel sind unmittelbar vom Lockdown betroffen/heimgesucht, wieso dann also nicht die der Gastronomie zugesagte Umsatzentschädigung auch für die Einzelhändler?!
Auch insoweit darf ich nachhaltig darum bitten, auch für eine, im Übrigen auch verfassungsrechtlich garantierte Gleichbehandlung, Sorge zu tragen und auch dem Handel eine Entschädigung für die entgangenen Umsätze zuzusprechen.
Die politischen Entscheidungsträger können angesichts der auch hinlänglich bekannten wirtschaftlichen Situation – hier des Einzelhandels – nicht billigend in Kauf nehmen, was an dieser Stelle auch gar nicht unterstellt werden soll, dass tausende Einzelhandelsbetriebe in die Insolvenz getrieben werden und damit gleichermaßen tausende von Arbeitsplätzen verloren gehen und die Innenstädte der Verödung anheimfallen! Das steht allerdings zu befürchten, wenn die zugesagten Finanzhilfen weiterhin ausbleiben und der Einzelhandel keine Entschädigung für die entgangenen Umsatzverluste zugesprochen bekommt.
Für einen Austausch stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Besten Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Berger
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Geschäftsführer